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VG Ansbach: Bedürfnis für die Erteilung eines Waffenscheines wegen erhöhter Gefährdungslage im Sinne des § 19 Abs. 1 Nr. 1 WaffG als Händler „hochpreisiger“ Fahrzeuge im Barverkauf
Urteil vom 17.07.2020 – AN 16 K 19.01463